Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU hatte es schon längst beschlossen, nun stellt sich die Frage wem es nützt. Grundsätzlich soll das Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten, wer davon jetzt und in Zukunft profitiert bleibt abzuwarten.

Was ist Wohn-Riester?

Laut der sogenannten Eigenheim-Rente wird der Erwerb oder Neubau von eigengenutzten Wohnimmobilien auch mit der Riesterförderung bedacht. Dies soll einen Ausgleich der Eigenheimzulage erbringen, so erhofft man es sich zumindest in der CSU. Wie bei der “normalen” Riesterrent auch sind die Erträge in der Sparphase Steuerfrei - in der Auszahlungsphase greift der Fiskus hingegen zu. Bei der Auszahlung kann der Sparwillige dann entscheiden ob er die fälligen Steuern sofort begleicht, dann werden “nur” 70% der anfallenden Steuerlast fällig - oder man streckt die Schuld auf bis zu 23 Jahre, ob dann überhaupt Steuern fällig werden hängt von der jeweiligen Situation des Einzelnen ab.

Mangelnde Mobilität

Der Plan die Fördersumme bei einem Verkauf der erworbenen Immobilie innerhalb von 20 Jahren zurück zu forden dürfte jedoch die Mobilität der meisten stark einschränken. Ob diese Regelung tatsächlich zutreffen wird ist jedoch fraglich.