Durch den Erwerb der Steuersünder-CD ist in vielen Hinterzimmern unserer Republik das große Zittern ausgebrochen. Schließlich weiß man nicht ob denn der eigene Name auf der CD aufgelistet ist oder nicht. Eine Option sich vor einer möglichen Haftstrafe zu schützen ist die Selbstanzeige beim zuständigen Finanzamt. Dieser Vorgang wird in §371 beschrieben und stellt Straffreiheit in Aussicht wenn man durch die Selbstanzeige alle verheimlichten Daten zur Verfügung stellt.
Doch um dies zu tun muss man natürlich ganz genau Buch geführt haben, unordentliche Steuerbetrüger haben hier also eher schlechte Karten bzw müssen in dem Fall die Hosen außerordentlich tief herunter lassen. Lohnen dürfte sich eine Anzeige beim zuständigen Finanzamt aber trotzdem, da schon bei relativ geringen Summen hohe Strafen drohen. Und selbst wenn man am Ende nicht auf der CD gestanden hat bleibt doch ein ruhigeres Gewissen. Zudem dürfte die Bundesregierung derzeit sehr glücklich über das eine oder andere zusätzliche Steuermillönchen sein
Also, lieber noch ganz schnell die Selbstanzeige beim zuständigen Finanzamt abgeben, bevor die Steuerfahnder an der eigenen Tür klingeln - dann ist es nämlich schon viertel nach Zwölf. Im Zweifelsfall hilft der Rat eines Steuerberates oder gar Fachanwalts - die Kosten dafür dürften in nahezu jedem Fall die zu erwartende Strafe deutlich untertreffen.

1 Besucher kommentierte bisher " Selbstanzeige beim Finanzamt sinnvoll? "
Verfolge den Kommentar RSS oder hinterlasse einen Trackback[...] nach den einzelnen Steuerschuldnern. Obwohl allein durch die Bekanntgabe des Erwerbs die Zahl der Selbstanzeigen beim Finanzamt drastisch zugenommen hat sind die Steuerfahnder schwer [...]
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