Warum Baufinanzierung und Rechtsschutz oft in einem Satz genannt werden

Als Bauherr geht man zahlreiche Risiken ein, die bereits beim Kauf des zum Bau vorgesehenen Grundstücks beginnen können. Diese sind zwar im deutschen Immobilienalltag durch das zwangläufige Einschalten eines Notars verringert worden, aber es kann trotzdem so Einiges schief gehen. So könnte sich beispielsweise eine durch die Kommune versprochene Erschließung eines Baugeländes verzögern oder es kommen deutlich höhere Kosten auf die Anlieger zu, als vorher vereinbart worden sind. Da ist es gut, wenn man auf die Rechtschutzversicherung zugreifen und notfalls einen Anwalt einschalten kann.

Aber als Bauherr braucht man nicht nur eine Rechtsschutzversicherung. Privathaftpflicht und Bauherrenhaftpflicht Versicherung sollten ebenfalls nicht vergessen werden. Wer selbst mit Hand anlegen und so das benötigte Baugeld verringern möchte, der sollte an einen guten Unfallschutz denken. Tragen Bekannte und Verwandte ebenfalls dazu bei, die Kreditsumme der Baufinanzierung so niedrig wie möglich zu halten, sollte man sie unbedingt mit einer Bauhelferversicherung bedenken. Hier kommt bei der Berechnung der Beiträge die Summe der geleisteten Arbeitsstunden zum Ansatz.

Wer ein Baudarlehen mit guten Zinsen als Kredit von der Bank nimmt, der kommt noch mit mindestens zwei weiteren Versicherungsarten in Kontakt. Das ist einerseits die Restschuldversicherung, die von der Bank fast immer verlangt wird. Andererseits schreibt die den Kredit ausreichende Bank vor, dass man eine Wohngebäudeversicherung haben muss. Sie sichert den Wert des finanzierten Gebäudes. Dieses wiederum stellt neben dem Einkommen des Bauherrn für die Bank den Gegenwert für den Kredit dar.

Würde ein Blitzeinschlag mit anschließendem Brand das Gebäude vollständig zerstören, wäre mit einem Schlag auch die Kreditsicherheit für die Bank zerstört. Für den betroffenen Bauherrn wäre die Folge, dass er plötzlich ohne Wohnraum dasitzt und den Kredit trotzdem abzahlen muss. Da bei den Raten immer mit einkalkuliert wird, dass man keine Miete mehr zahlen muss, bedeutet das für viele Betroffene den Verlust des Hauses und des Grundstücks und nicht wenige von ihnen sind dann gezwungen, auf Druck der Kreditbank in die Privatinsolvenz zu gehen.

Das kann auch durchaus die Familie treffen, wenn der Bauherr und Hauptverdiener zum Beispiel durch einen Unfall zu Schaden kommt oder gar verstirbt, während die Baufinanzierung noch läuft. Hier kann man mit einer Unfallversicherung mit einer guten Grundinvaliditätssumme und einer Risikolebensversicherung Vorsorge treffen. Wer dann noch Kapital zur Verfügung hat, sollte es in einem Bausparvertrag oder einer Kapitallebensversicherung anlegen, denn der nächste Geldbedarf für Renovierungen oder Modernisierungen kommt irgendwann auf jeden Bauherrn zu. Für diesen Fall kann man sich dann die Belastungen durch ein weiteres Baudarlehen sparen.